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Veröffentlicht am 06.03.2023, 06:59

Seit 1. März spätestens möglich

Hunderte Euro Bonus bei Steuer­ausgleich: So wird es gemacht

Kärnten - Hunderte Euro mehr könnte es dieses Jahr für so manchen Österreicher beim Steuerausgleich des vergangenen Jahres geben. Spätestens seit 1. März ist er jedenfalls möglich. Was es damit auf sich hat und wie er funktioniert, erfahrt ihr hier bei uns.
von Phillip Plattner2 Minuten Lesezeit (342 Wörter)

Seit 1. März müssen die Jahreslohnzettel den Finanzämtern vorliegen, weshalb der jährliche Steuerausgleich auch wieder ansteht. Und dieses Jahr kann deutlich mehr übrig bleiben, als noch in den letzten Jahren, der Ausgleich selbst könnte sich also vor allem für Pendler, Familien und Personen mit eher geringerem Einkommen durchaus lohnen.

“Teuerungsabsetzbetrag” und “Familienbonus Plus”

Personen mit einem Einkommen von bis zu 24.500 Euro jährlich könnten dieses Jahr nämlich in den Genuss von 500 Euro in Form des “Teuerungsabsetzbetrags” kommen. Diesen muss man jedoch nicht selbst beantragen, er wird automatisch berücksichtigt. Weiters gibt es mit dem “Familienbonus Plus” auch für jedes Kind unter 18 Jahren statt 1.500 Euro dieses Jahr 2.000 Euro und für jedes Kind über 18 immerhin 650 Euro und damit 100 Euro mehr zurück.

Pendlerpauschale und -euro deutlich gestiegen

Da auf diesen Familienbonus jedoch nur Menschen Anspruch haben, die auch Steuern zahlen, gibt es noch die Alternative des “Kindermehrbetrags”. Hier gibt es, für Menschen die wenige bis keine Steuern zahlen, immerhin noch 550 Euro pro Kind zurück – statt wie bisher 300 Euro. Doch damit nicht genug, auch Pendler werden dieses Jahr deutlich mehr Geld zurück bekommen. Die Pendlerpauschale wurde zwischen Mai und Dezember 2022 um 50 Prozent, der Pendlereuro gar um das Vierfache erhöht. Doch das sind nicht die einzigen Boni, die dieses Jahr so anstehen. Wer beispielsweise im März 500 Euro erhalten hat und wie hoch der Klimabonus dieses Jahr sein wird, erfahrt ihr hier.

Wie mache ich den Steuerausgleich?

Zwei Möglichkeiten hat man, den Steuerausgleich zu machen. Einerseits kann man ihn per “Formular L1” und über den Postweg an das Finanzamt direkt machen oder über FinanzOnline und über das Internet. Für letztere Möglichkeit hat vor allem die Arbeiterkammer erst kürzlich ein längeres Erklärvideo erstellt, dass jedoch Jeden sicher durch die Schritte des Steuerausgleichs führen soll. Da das Video auch “Marker” hat, kann man in der Zeile unten vorspulen und Schritte überspringen, die man eventuell bereits kennt oder schon gemacht hat.

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