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Veröffentlicht am 25.03.2023, 20:52

Von Abgabe befreit

Diese Personen müssen keine ORF-Gebühr bezahlen

Kärnten - Anstelle der GIS wird es künftig eine Haushaltsabgabe in Höhe von 15 Euro plus Länderabgabe geben. Einige Personen sollen von der Gebühr allerdings befreit werden.
von Anja Mandler1 Minute Lesezeit (221 Wörter)

Der ORF wird künftig über eine Haushaltsabgabe bezahlt. Diese muss jeder österreichische Haushalt leisten, unabhängig davon, ob man ein dementsprechendes Empfangsgerät zu Hause hat oder nicht. Laut Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) wird sich die Abgabe auf 15 Euro pro Haushalt und Monat belaufen. Hinzu kommt außerdem noch die Länderabgabe. Demzufolge werden in Kärnten künftig 19,38 Euro zu zahlen sein. Mehr dazu hier.

Wer wohl keine ORF-Gebühr bezahlen muss

Wie heute.at berichtet sollen jene Personen, die bereits von der GIS befreit sind, auch keine ORF-Gebühr bezahlen müssen. Eine Befreiung müsse aber beantragt und ausreichend begründet werden. Grundvoraussetzung sei “finanzielle und/oder körperliche Hilfsbedürftigkeit”. Zu den finanziellen Anspruchsberechtigten sollen demnach unter anderem Arbeitslose, Bezieher von Mindestsicherung, Pflegebeihilfe oder Studien- und Schülerbeihilfe sowie Pensionisten zählen. Auch Menschen die Grundversorgung beziehen oder von der Rezeptgebühr befreit sind sollen dazugehören. Von der Rezeptgebühr und damit wiederum von der ORF-Gebühr befreit werden könne jeder, dessen monatliches Nettoeinkommen einen gewissen Betrag nicht übersteigt, berichtet heute.at weiter. Die Grenze betrage 1.110,26 Euro für Alleinstehende, 1.276,80 Euro für Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf, 1.751,56 Euro für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften, 2.014,29 Euro für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf. Die Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind betrage 171,31 Euro.

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